Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 18. Februar 2013
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Umzugsfirma Leverkusen (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und ihren Kunden im Zusammenhang mit Umzugsdienstleistungen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen, die den Transport sowie gegebenenfalls die Verpackung des Umzugsguts umfassen. Zusätzliche Gegenstände, die nicht Teil der ursprünglichen Vereinbarung waren, können zu Mehrkosten führen, die gesondert in Rechnung gestellt werden.
2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen sind schriftlich zu vereinbaren.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im Angebot vereinbarten Preise. Zusätzliche Leistungen wie Extra-Fahrten oder Mehraufwand werden separat berechnet.
3.2 Alle Zahlungen sind entweder am Umzugstag in bar oder vorab per Überweisung zu leisten.
4. Haftung
4.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden gemäß den gesetzlichen Vorschriften, begrenzt auf den Wert des Umzugsguts.
4.2 Schäden durch höhere Gewalt sind von der Haftung ausgeschlossen.
4.3 Für empfindliche Gegenstände wie Glas oder Elektronik, die der Kunde selbst verpackt, wird keine Haftung übernommen.
4.4 Für Möbel, die älter als fünf Jahre sind oder bereits einmal montiert wurden, wird keine Haftung bei Schäden übernommen.
5. Versicherung
5.1 Der Auftragnehmer bietet eine Transportversicherung an, die Schäden bis zum Auftragswert abdeckt. Damit der Versicherungsschutz wirksam ist, gelten die folgenden Voraussetzungen:
– Der Inhalt von Umzugskartons ist nur dann versichert, wenn die vom Auftragnehmer bereitgestellten Kartons verwendet und ordnungsgemäß verschlossen wurden.
– Zerbrechliche oder wertvolle Gegenstände (z. B. Glas, Porzellan, Elektronik, Schmuck) sind nur versichert, wenn sie durch den Auftragnehmer verpackt wurden.
– Schäden, die auf unsachgemäße Verpackung durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, sind von der Haftung ausgeschlossen.
5.2 Für Gegenstände, deren Wert den Auftragswert übersteigt, hat der Kunde die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen, um einen erweiterten Versicherungsschutz sicherzustellen.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde muss das Umzugsgut sicher verpacken, sofern dies nicht durch den Auftragnehmer übernommen wird.
6.2 Wichtige Informationen wie schwierige Zufahrten oder wertvolle Gegenstände sind rechtzeitig mitzuteilen.
7. Schadensmeldung
7.1 Schäden müssen spätestens 24 Stunden nach dem Umzug schriftlich gemeldet werden.
7.2 Es wird empfohlen, vor dem Umzug Fotos des Umzugsguts anzufertigen.
8. Eigenverpackung
8.1 Für Schäden durch unsachgemäße Verpackung des Kunden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
9. Übergabeprotokoll
9.1 Nach Abschluss des Umzugs ist ein Übergabeprotokoll zu unterzeichnen, um den Zustand des Umzugsguts zu bestätigen.
10. Stornierung
10.1 Bis 30 Tage vor dem Umzug kann der Auftrag kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen ab 29 Tagen vor dem Umzug fallen gestaffelte Gebühren an.
11. Datenschutz
11.1 Personenbezogene Daten werden nur für die Vertragsabwicklung genutzt und nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben.
12. Haftung bei vermittelten Aufträgen
12.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler oder Schäden, die durch einen vermittelten Dritten entstehen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Köln.
13.2 Ungültige Bestimmungen werden durch rechtlich zulässige Regelungen ersetzt, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung entsprechen.
13.3 Hinweis zur Streitbeilegung und Kontaktaufnahme
Falls Sie der Meinung sind, dass Inhalte, Dienstleistungen oder Angebote unseres Unternehmens gesetzliche Bestimmungen oder die Rechte Dritter verletzen, bitten wir Sie, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen. Wir garantieren, berechtigte Anliegen unverzüglich zu prüfen und notwendige Maßnahmen umgehend einzuleiten.
Die Beauftragung eines Rechtsbeistands zur kostenpflichtigen Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme steht dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung entgegen und kann als Verletzung der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB angesehen werden. Wir behalten uns vor, missbräuchliche oder sachfremd motivierte Abmahnungen rechtlich auf Grundlage von § 8c UWG prüfen zu lassen.